Wichtigste Fakten (Zusammenfassung)
[!IMPORTANT]
- Frist: 2. August 2026 — alle Kanzleien in Polen, die KI nutzen, müssen die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen des AI Act einhalten.
- Bildungspflicht: Seit dem 2. Februar 2026 gilt die AI-Literacy-Pflicht mit internen Verfahren und KI-Schulungen.
- Risikoklassifizierung: Die meisten Rechtstools wie LexAlpha für Recherche sind Systeme mit begrenztem Risiko.
- Bußgelder und DSGVO: Sanktionen bis 35 Mio. EUR (oder 7 % des Umsatzes) für den Einsatz verbotener KI-Praktiken — eine Kumulation mit DSGVO-Bußgeldern ist möglich. Das Fehlen einer polnischen Aufsichtsbehörde befreit nicht von den Pflichten aus dem EU-Recht.
Einführung: Was ist der AI Act und warum betrifft er Ihre Kanzlei?
Der 2. August 2026 ist ein Datum, das keine Kanzlei in Polen ignorieren kann. Ab diesem Tag gelten die meisten Bestimmungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz — allgemein als AI Act bekannt — in vollem Umfang.
Dies betrifft nicht nur Technologieunternehmen, sondern jeden, der KI-Systeme beruflich nutzt — einschließlich Anwaltskanzleien und Notariate.
Was ist der AI Act und wen betrifft er im Rechtssektor?
Der AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 — das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI-Systemen. Als EU-Verordnung gilt er unmittelbar in der gesamten EU.
Die Regulierung basiert auf einem risikobasierten Ansatz. Der AI Act unterscheidet vier Kategorien von Systemen:
| Kategorie | Beispiele | Anforderungen |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko | Soziale Bewertungssysteme, unterschwellige Manipulation | Verboten |
| Hohes Risiko | Systeme in der Justiz, HR, Gesundheit | Strenge Anforderungen, Dokumentation |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, Deepfakes, Empfehlungssysteme | Transparenzpflichten |
| Minimales Risiko | Spamfilter, Taschenrechner, Videospiele | Keine besonderen Anforderungen |
Zeitplan der AI-Act-Umsetzung
| Datum | Was in Kraft trat |
|---|---|
| 1. August 2024 | AI Act tritt als EU-Verordnung in Kraft |
| 2. Februar 2025 | Allgemeine Bestimmungen, Verbot unannehmbarer Praktiken |
| 2. Februar 2026 | AI-Literacy-Pflicht — KI-Schulungen für Mitarbeiter |
| 2. August 2026 | Geltungsbeginn — Hochrisikosysteme, Betreiberpflichten |
Ist eine Kanzlei ein „Betreiber” im Sinne des AI Act?
Ja. Ein Betreiber (Art. 3 Nr. 4 der Verordnung 2024/1689) ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzt. Kanzleien, die KI-Tools für Recherche, Schriftsatzerstellung oder Dokumentenanalyse verwenden, sind Betreiber.
Welche Pflichten hat Ihre Kanzlei?
Pflichten für jede Kanzlei, die KI nutzt
1. AI Literacy (bereits seit 2. Februar 2026 in Kraft)
Sie müssen sicherstellen, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über angemessene Kenntnisse verfügen.
2. KI-Anbieter-Überprüfung
Fragen Sie Ihren Anbieter nach: technischer Dokumentation, Datenverarbeitungsrichtlinie, DSGVO-konformem AVV, Serverstandort.
3. Offenlegung der KI-Nutzung
Bei inhaltsgenerierenden Systemen sollten Anwälte klar kommunizieren, wann und wie sie Mandanten über die Rolle der KI informieren.
Welche Bußgelder drohen — bis 35 Mio. EUR?
| Verstoßkategorie | Bußgeldhöhe | AI-Act-Artikel |
|---|---|---|
| Einsatz verbotener KI-Systeme | Bis 35 Mio. EUR oder 7 % des Umsatzes | Art. 99 Abs. 3 |
| Verletzung der Betreiberpflichten | Bis 15 Mio. EUR oder 3 % des Umsatzes | Art. 99 Abs. 4 |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | Bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des Umsatzes | Art. 99 Abs. 5 |
Compliance-Checkliste für Kanzleien
Sofort erledigen
- KI-Tools-Inventar erstellen
- Vorläufige Risikoklassifizierung für jedes Tool
- AI-Literacy-Schulung durchführen
Innerhalb von 60 Tagen
- Anbieterüberprüfung (Datenspeicherort, Trainingsdaten-Policy, AVV)
- Interne KI-Richtlinie erstellen
- Aufsichtsperson benennen
Vor dem 2. August 2026
- Vollständige Konformitätsbewertung für Hochrisikosysteme
- Folgenabschätzung (FRIA) für Systeme, die Grundrechte betreffen
- Verträge mit KI-Anbietern aktualisieren
Wie LexAlpha Ihre Kanzlei bei der AI-Act-Compliance unterstützt
Daten trainieren kein KI-Modell
Dokumente werden nur während der Antwortgenerierung verarbeitet und niemals gespeichert oder zum Modelltraining verwendet.
EU-Hosting mit AVV
Infrastruktur auf Microsoft Azure in der EU-Region, mit DSGVO-konformem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Verschlüsselung nach Bankstandard
AES-256 sowohl im Ruhezustand als auch bei der Übertragung.
Review-First-Modell = integrierte menschliche Aufsicht
Das Review-First-Modell von LexAlpha ist zu 100 % konform mit der Human-Oversight-Anforderung des AI Act.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der AI Act auch für Einzelanwaltskanzleien?
Ja. Der AI Act gilt unabhängig von der Kanzleigröße. Die Verordnung wendet den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an — Anforderungen für Kleinstunternehmen können vereinfacht umgesetzt werden, insbesondere wenn sie fertige Lösungen mit geringem Risiko nutzen.
Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung des AI Act?
Die schwerwiegendsten Verstöße sind mit Bußgeldern bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. Bußgelder können mit DSGVO-Sanktionen kumuliert werden.
Wie überprüfe ich, ob mein KI-Anbieter die Anforderungen des AI Act erfüllt?
Fragen Sie nach: technischer Systemdokumentation, Datenspeicherungs- und Verarbeitungsrichtlinie, AVV, Serverstandort (EU oder außerhalb des EWR).
5 Erkenntnisse zum AI Act für Kanzleipartner
- Die Zeit arbeitet gegen Sie — weniger als 5 Monate bleiben, und die Vorbereitungen für die vollständige Compliance erfordern Zeit und Engagement.
- Das Fehlen eines polnischen Umsetzungsgesetzes bedeutet nicht das Fehlen von Pflichten — der AI Act gilt unmittelbar als EU-Verordnung.
- Die meisten Rechtstools sind geringes Risiko — erfordern aber AI Literacy und Anbieterüberprüfung.
- Die Wahl des richtigen KI-Anbieters hat rechtliche Bedeutung — die Kanzlei ist dafür verantwortlich, welche Systeme sie nutzt und ob diese mit dem AI Act konform sind.
- Das Review-First-Modell ist nicht nur Best Practice, sondern Pflicht.
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Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: 6. März 2026.
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